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Report nimmt Versorgungsämter unter der Lupe
Hamburg, 16.06.2009


Rund zwei Millionen Anträge und Vorgänge werden jährlich in Deutschland von den Versorgungsämtern bearbeitet. All diese Vorgänge drehen sich um die Anerkennung der Schwerbehinderung von chronisch kranken und behinderten Menschen. Die Ämter urteilen jedoch nicht nach bundesweit einheitlichen Maßstäben. Diese und andere Missstände deckt Dr. med. Dieter Schneider in seinem „Versorgungsamt Report“ auf.

Der Facharzt für Rehabilitative Medizin, Sozialmedizin und Geriatrie hat zwölf Jahre als Vertragsgutachter für verschiedene Versorgungsämter gearbeitet und Anträge auf Schwerbehinderung bearbeitet. „Anfangs habe ich die Arbeit mit Begeisterung gemacht, später mit Routine“, erinnert sich der 52-Jährige an seine Zeit als Gutachter. Behinderte und chronisch Kranke sähen sich zumeist einem bürokratischen Gestrüpp oder Paragrafendschungel gegenüber, so Schneider. Beispielsweise gäbe es alleine 80 Antragsformulare auf Anerkennung als Behinderter. Die Entwicklung und Pflege dieser Formulare allein kostet laut Schneider jährlich 5.000 Euro pro Stück – insgesamt also etwa 400.000 Euro pro Jahr.

Ein weiteres Beispiel für überflüssige Verwaltungskosten liefert das Land Nordrhein-Westfalen. Dort betreuen nicht mehr nur elf sondern 48 Versorgungsämter die Menschen mit Behinderung seit die Zuständigkeit am 1. Januar 2009 vom Land auf die Kommunen übergegangen ist.

In seinem „Versorgungsamt Report“ liefert Schneider eine Menge statistischer Daten: Beispielsweise zeigt er auf, dass es Regionen in Deutschland gibt, wo es einfacher zu sein scheint, als Behinderter anerkannt zu werden als anderswo. In Trier kommen 170 anerkannte Schwerbehinderten auf 1.000 Einwohnern, in Ravensburg nur 48 auf 1.000. Auch die Bundesländer schneiden unterschiedlich ab: In Hessen, Nordrhein-Westfalen und Berlin leben 90 und mehr Schwerbehinderte je 1.000 Einwohner. Die drei bilden damit die Spitzengruppe. Schlusslichter in diesem Vergleich sind Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Sachsen mit weniger als 75 anerkannten Behinderten pro 1.000 Einwohner.

Als Grund für diese ungleiche Behandlung nennt Schneider auch historische Entwicklungen. So seien in Berlin traditionell „viele links-orientierte Beamte und Ärzte“ im Einsatz, die großzügiger urteilen als die strengen Schwaben. Für die Betroffenen hat die unterschiedliche Bewertung materielle Folgen. Bei 25 Prozent Behinderung gibt es bereits einen Freibetrag von 310 Euro auf der Steuerkarte, um die Nachteile im Alltag auszugleichen. Je höher der Grad der Behinderung, desto höher der Nachlass beim Fiskus. Bei einem Behinderungsgrad von 50 Prozent liegt der eingetragene Freibetrag auf der Steuerkarte bei mehr als 1.400 Euro.

Der „Versorgungsamt Report“ wird voraussichtlich im Juni dieses Jahres beim Droste Verlag erscheinen.

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