Hierzu sind insbesondere folgende Maßnahmen geplant:
• Überprüfen des Landesrechts im Hinblick auf die Erfüllung der Anforderungen der UN Konvention und ggf. Anpassung entsprechender Vorgaben, sowie die Schaffung verbindlicher Regelungen und eines Umsetzungsplans;
• Unterstützen und begleiten der Bundesregierung bei der Entwicklung von Initiativen und Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf Bundesebene;
• Unterstützen der Akteurinnen und Akteure in den Kommunen bei der Verbesserung der Zugänglichkeit und Entwicklung entsprechender Vorkehrungen für die umfassende Teilhabe in allen Bereichen des alltäglichen Lebens durch die Stärkung und Weiterentwicklung der Arbeit der 'Agentur Barrierefrei'.
• Durchführen eines breit angelegten gesellschaftlichen 'NRW-Dialogs zur UN Behindertenrechtskonvention' zur Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens sowie zur schrittweisen Umsetzung des erkannten Handlungsbedarfs in Nordrhein-Westfalen.
• Ergreifen umfassender Maßnahmen gegen die doppelte Diskriminierung und sexuelle Gewalt an Frauen und Mädchen mit Behinderungen.
Wir wollen die Inanspruchnahme des persönlichen Budgets stärken. Wir werden prüfen mit welchen Maßnahmen das Land hier unterstützend tätig sein kann. Für die Umsetzung der UN-Konvention hat die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe eine zentrale Schlüsselfunktion. Bei der Ermittlung der individuellen Hilfebedarfe und den Fragen des personenzentrierten statt einrichtungsbezogenen Umbaus der Versorgungsstrukturen sollen die Landschaftsverbände gemeinsam mit dem Land einheitliche Vorgehensweisen entwickeln, die eine gemeinsam getragene zielgerichtete Politik zugunsten der verbesserten Inklusion behinderter Menschen sicherstellt.
Das SGB IX wollen wir im Sinne dieser Zielsetzungen weiterentwickeln. Dazu wollen wir die seinerzeit verworfene Option zu einem Leistungsgesetz wieder aufnehmen. Die zuständigen Leistungsträger, insbesondere die Landschaftsverbände sind aufgefordert, ihr Leistungsangebot in diesem Sinne weiterzuentwickeln und mit den Kommunen zu vernetzen. Für uns gilt dabei der Grundsatz: Ungeklärte Zuständigkeiten der Sozialleistungsträger dürfen nicht zu Lasten der Betroffenen ausgetragen werden.
Das Landesprogramm Hilfe für Wohnungslose wollen wir neu konzipieren und weiterentwickeln. Um den enormen Anstieg der Kosten im Justizhaushalt für die rechtliche Betreuung nach § 1908 BGB zu begegnen, wollen wir die ehrenamtliche Betreuung und die Betreuungsvereine stärken. Zur Qualitätssicherung und Vernetzung unterstützen wir die Gründung einer Landesarbeitsgemeinschaft 'Rechtliche Betreuung'."
Im Bereich Schule wurde im Koalitionsvertrag ein eigenes Kapitel unter dem Motto "Wir schaffen Inklusion" aufgenommen. Darin heißt es: "Die UN-Konvention räumt Kindern mit Behinderungen das Recht auf inklusive Bildung ein. Diesem Recht wollen wir landesgesetzlich Rechnung tragen. In einem ersten Schritt wollen wir einen Inklusionsplan entwickeln, der den Eltern das Wahlrecht über den Förderort ihres Kindes ermöglicht und weitere Schritte und Maßnahmen beschreibt, die in den nächsten Jahren notwendig sind, um ein inklusives Bildungssystem zu schaffen. Dazu gehört auch, dass Schul-, Jugendhilfe- und Sozialplanung vor Ort gemeinsam mit dem Blick auf das Inklusionsziel zusammenarbeiten. Die Landschaftsverbände können und sollen ihre vielfältigen Erfahrungen und Kompetenzen in diese Prozesse einbringen."