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Inklusive Zielsetzung des neuen Koalitionsvertrages in Nordrhein-Westfalen


Während beim Koalitionsvertrag auf Bundesebene die Behindertenpolitik nahezu keine Rolle spielt, wurde nun im nordrhein-westfälischen Koalitionsvertrag ein ganzes Kapitel diesem Thema mit der Überschrift "Selbstbestimmung und Teilhabe sichern" gewidmet und der Vertrag nach den Richtlinien der UN-Konvention gestaltet. Der Koalitionsvertrag zwischen SPD und Grünen in Nordrhein-Westfalen wurde gestern unterzeichnet.

Darin heißt es: "Politik für Menschen mit Behinderungen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die alle Lebensbereiche und Lebensphasen betrifft. Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen ist der Maßstab für unsere auf Nachhaltigkeit angelegte Behindertenpolitik. Die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verwirklichen, ihre Gleichstellung durchzusetzen sowie ihre uneingeschränkte Teilhabe, individuelle Autonomie und Unabhängigkeit zu sichern, sind dabei die zentralen Elemente unserer politischen Zielsetzung. Wir verfolgen das Ziel, alle Lebensbereiche der Gesellschaft schrittweise barrierefrei zu gestalten. Barrierefreiheit umfasst dabei nicht nur bauliche Maßnahmen sondern auch den vollen Zugang zur physischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Umwelt, zu Gesundheit und Bildung sowie zu Information und Kommunikation.

Deshalb werden wir die dazu erforderlichen Maßnahmen im ressortübergreifenden Aktionsplan 'Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv' bündeln und damit die Gestaltung einer inklusiven Lebenswelt Schritt für Schritt weiter voranbringen. Besonders wichtig ist uns dabei, dass die unterschiedlichen Bedürfnisse der Geschlechter in allen Altersgruppen durchgängig berücksichtigt werden. Der Aktionsplan wird mit der kommunalen Familie unter gleichberechtigter Beteiligung der Organisationen und Verbände behinderter Menschen auf Landesebene, den anderen Akteurinnen und Akteuren der Behindertenpolitik sowie unter Einbeziehung weiterer Expertinnen und Experten vorbereitet.

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