Im Deutschen Institut für Menschenrechte befindet sich eine der Monitoring-Stellen zur Überprüfung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, die seit dem März 2009 in Deutschland gültig ist, im Aufbau. Ihre Aufgaben sind unter anderem: • Politikberatung; • Anwendungsorientierte Forschung; • Durchführung von Veranstaltungen; • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit; • Bereitstellung von Informationen (Bibliothek)
Die Monitoring-Stelle (Monitoring ist ein englisches Fachwort und heißt übersetzt: Überwachen oder Hinschauen) gibt ein Informationspapier, mit dem Titel „POSITIONEN“, zu ihrer Arbeit heraus, das auch in leichter Sprache erscheint.
Außerdem hat sie eine eigene Website, auf der man sich über ihre Arbeit informieren kann und es das Angebot gibt, sich kostenfrei die neuen Publikationen der Monitoring-Stelle als PDF zusenden zu lassen:
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/monitoring-stelle.html
Kontakt:
Deutsches Institut für Menschenrechte Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention Zimmerstraße 26/27, 10969 Berlin
Sekretariat: 030 - 259 359 - 450 (Cathrin Kameni, Assistenz der Monitoring-Stelle) Fax: 030 - 259 359 - 459 E-Mail: monitoring-stelle@institut-fuer-menschenrechte.de