Schadens- und/oder Aufwendungsersatzansprüche des Mitglieds gegenüber dem Diakonischen Werk – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit dem Diakonischen Werk Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt und/oder bei Verletzung wesentlicher Pflichten nach diesen Nutzungsbedingungen. Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung ein Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Der Haftungsumfang ist im Falle von nicht vorsätzlicher und nicht grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten gemäß. dieser Nutzungsbedingungen auf Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens begrenzt. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht, sofern das Diakonische Werk zwingend gesetzlich haftet, nämlich nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei Körper- oder Gesundheitsschäden.